Inhaber Constantin Cassambalis

Grolmanstraße 35

10623 Berlin

Steuernummer: DE181103240 

Telefon:  +49 30 885 47 47

Fax:        +49 30 885 49 71

E-Mail:info@cassambalis.de

web:   cassambalis.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Stand Juni 2010
Restaurant Cassambalis, Grolmanstraße 35, 10623 Berlin
Telefon: 030-885 47 47 Fax: 030-8854971 Mobil: 01719346120
cassambalis.de info@cassambalis.de
1. Geltung
1.1 Wir erbringen sämtliche Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB.
Entgegenstehende oder abweichende AGB des Anmelders / Veranstalters gelten nicht.
Diese werden nur wirksam, wenn wir die Geltung der AGB des Anmelders /
Veranstalters schriftlich bestätigen.
1.2 Vorstehendes gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den
hier aufgeführten AGB abweichender Bedingungen des Anmelders / Veranstalters
dessen AGB nicht widersprechen und die Bestellung vorbehaltlos annehmen und
ausführen.
2. Vertragsschluss
2.1 Mit der Reservierung gibt der Anmelder ein verbindliches Angebot zum Abschluss
eines Miet- und /oder Bewirtungsvertrages ab. Die Reservierung kann schriftlich, per
Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
2.2. Der Anmelder hat für alle Verpflichtungen der Teilnehmer, für die er die Anmeldung
mit vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.
2.3 Ein Vertrag kommt mit Zugang der Reservierungsbestätigung durch das Restaurant
zustande.
2.4 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, besteht kein Anspruch auf bestimmte Tische
im Restaurant oder auf bestimmte Räumlichkeiten.
3. Pflichten des Anmelders / Veranstalters
3.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, dürfen Speisen oder Getränke zu
Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Im Falle einer Gestattung
durch das Restaurant ist das Restaurant berechtigt, Servicegebühr bzw. Korkengeld zu
berechnen.
3.2 Der Anmelder / Veranstalter ist verantwortlich für die Einholung etwaiger
erforderlicher Genehmigungen, insbesondere für Anmeldung und Abführung von
Vergütungen an Verwertungsgesellschaften (z.B. bei Musikveranstaltungen bei der /
an die GEMA).
3.3 Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder Aufstellen von technischen Geräten oder
sonstigen Gegenständen bedarf der Zustimmung des Restaurants. Dekorationsmaterial
oder sonstige Gegenstände müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen,
insbesondere brandschutzrechtlichen Vorgaben. Das Restaurant ist berechtigt, ggf.
einen entsprechenden Nachweis zu verlangen und im Falle des Nichtnachweises die
Nutzung zu verweigern und Material / Gegenstände aus den Räumlichkeiten zu
entfernen.
3.4 Sofern nicht anders vereinbart, sind mitgebrachte Materialien und Gegenstände nach
Ende der Veranstaltung vom Anmelder / Veranstalter auf eigene Kosten unverzüglich
zu entsorgen bzw. zu entfernen. Bei Nichtnachkommen ist das Restaurant berechtigt,
die Entsorgung / Entfernung auf Kosten des Anmelders /Veranstalters vorzunehmen.
4. Preise, Zahlung
4.1 Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine
Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Anmelders /
Veranstalters.
4.2 Das Restaurant ist berechtigt, jederzeit eine Anzahlung zu verlangen. Erhöht sich die
Teilnehmerzahl nach Vertragsschluss, ist das Restaurant berechtigt, eine entsprechend
erhöhte Anzahlung zu verlangen.
4.3 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
4.4 Der Anmelder / Veranstalter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüche aufrechnen.
5. Änderungen Teilnehmerzahl, Veranstaltungszeiten
5.1 Änderungen der in der Reservierung angeführten Teilnehmerzahl muss der Anmelder /
Veranstalter dem Restaurant spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten
Veranstaltungstermin mitteilen. Andernfalls ist die in der Reservierung genannte
Teilnehmerzahl bzw. die bis dahin vereinbarte Teilnehmerzahl Grundlage der vom
Restaurant am Veranstaltungstag zu erbringenden Bewirtungsleistungen.
Entsprechendes gilt für sonstige Änderungswünsche des Anmelders / Veranstalters.
5.2 Abweichungen der Teilnehmerzahl von der gem. Ziff. 5.1 als endgültig vereinbarten
Teilnehmerzahl nach unten werden als Stornierungen gem. Ziffer 6 behandelt.
5.3 Übersteigt am Veranstaltungstag die Teilnehmerzahl die gem. Ziff. 5.1 als endgültig
vereinbarte Teilnehmerzahl nach oben wird das das Restaurant versuchen, dies im
Rahmen seiner Möglichkeiten zu berücksichtigen, eine dahingehende
Leistungsverpflichtung ist jedoch ausgeschlossen. Das Restaurant ist berechtigt, bei
der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde zu legen.
5.4 Im Falle des Verschiebens der vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der
Veranstaltung aus Gründen, die das Restaurant nicht zu vertreten hat, ist das
Restaurant berechtigt, dem Anmelder / Veranstalter hierdurch verursachte zusätzliche
Personal- und Materialkosten in Rechnung zu stellen.
6. Rücktritt Anmelder / Veranstalter (Stornierung)
6.1 Tritt der Anmelder / Veranstalter zurück, ist das Restaurant berechtigt, folgende
Stornokosten in Rechnung zu stellen:
a) Rücktritt bis 28 Kalendertage vor Veranstaltung: keine Stornokosten
b) Rücktritt bis 21 Kalendertage vor Veranstaltung: 20% des entgangenen
Nettoumsatzes
c) Rücktritt bis 14 Kalendertage vor Veranstaltung: 50% des entgangenen
Nettoumsatzes
d) Rücktritt bis 5 Kalendertage vor Veranstaltung: 75 % des entgangenen
Nettoumsatzes
e) bei späterem Rücktritt: 100% des entgangenen Nettoumsatzes.
Ziff. e) gilt entsprechend, wenn überhaupt kein Rücktritt erklärt wird.
6.2 Bei der Berechnung des entgangenen Nettoumsatzes werden zunächst die bestellten
Speisen berücksichtigt (Speisenumsatz). Falls diese noch nicht konkret festgelegt
waren, gilt aktueller Mindestmenüpreis x vereinbarter Teilnehmerzahl. Der gem. Ziff.
6.1. in Rechnung zu stellende entgangene Nettoumsatz beträgt 130% des
Speisenumsatzes (30% hiervon durchschnittlicher Getränkeumsatz).
6.3 Das Restaurant behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen.
6.4 Dem Anmelder / Veranstalter bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass dem
Restaurant kein Schaden oder ein geringerer Schaden als in Höhe vorstehender
Stornokosten entstanden ist.
7. Rücktritt Restaurant
7.1. Das Restaurant ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen bis 21 Kalendertage vom
Vertrag zurückzutreten.
7.2 Das Restaurant ist jederzeit bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Rücktritt
berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Anmelder / Veranstalter die vereinbarte Anzahlung nicht leistet,
b) die Reservierung unter Verwendung falscher oder irreführender Angaben
erfolgte,
c) das Restaurant auf Grund von Tatsachen begründeten Anlass hat davon
auszugehen, dass die Veranstaltung den reibungslosen Restaurantbetrieb, die
Sicherheit oder seinen Ruf zu gefährden droht,
d) die Durchführung der Veranstaltung dem Restaurant auf Grund höherer Gewalt
oder sonstiger nicht vom Restaurant zu vertretender Umstände unmöglich ist.
7.3 Im Falle eines Rücktritts nach Ziff. 7.2 lit. a) – c) gilt Ziffer 6 entsprechend.
Maßgeblicher Zeitpunkt ist in diesem Fall der Zeitpunkt, in dem das Restaurant
Kenntnis vom Vorliegen der Kündigungsgrunde hat.
8. Haftung
8.1. Der Anmelder / Veranstalter haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, Teilnehmer
oder Gäste der Veranstaltung, Mitarbeiter oder sonstige für ihn tägige Dritte
verursacht worden sind. Er ist verpflichtet, entsprechende Versicherungen
abzuschließen.
8.2 Das Restaurant haftet wie folgt:
a) in vollem Umfang bei zugesicherten Eigenschaften, Verletzung von Leben,
Körper und/oder Gesundheit sowie bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen
Pflichtverletzung des Restaurants oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung dessen gesetzlicher Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen; bei einer Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz im dort vorgesehenen Umfang,
b) soweit der Anmelder / Veranstalter Unternehmer, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bei
grob fahrlässiger Schädigung durch einfache Mitarbeiter nur für bei
Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden,
c) bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten und
vertragswesentlichen Pflichten nur für bei Vertragsschluss typischerweise
vorhersehbare Schäden,
d) Die Haftung für mittelbare Schäden ist im Falle von Schäden, die auf einfach
fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, ausgeschlossen, sofern nicht
Kardinalspflichten und vertragswesentliche Pflichten betroffen sind.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder
anlässlich dieses Vertrages ist Berlin, sofern der Anmelder / Besteller Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
9.2 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anmelder / Veranstalter
und dem Restaurant gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
aller internationaler und supranationaler (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere
des UN-Kaufrechts.
9.3 Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das
die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Abweichende Vereinbarungen oder
Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.